4.2. Gemäss der Einschätzung von Dr. med. E._____ sind die Feststellungen im Bericht des behandelnden Psychiaters und der behandelnden Psychotherapeutin vom 5. Juni 2023 (vgl. VB 63 S. 2 ff.), wonach die Beschwerdeführerin an einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10 F33.1), einer phasenweise auftretenden Insomnie (ICD-10 F51.8) und einer "Akzentuierung von Persönlichkeitszügen: Selbstkritisch-zurückhaltend" (ICD-10 Z73.1), leidet, sachlich fundiert und nachvollziehbar. Eine Rückkehr in das aktuelle Arbeitssetting sei nicht sinnvoll, weil mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu -7-