So wurden gemäss den medizinischen Akten zu keinem Zeitpunkt unfallkausale strukturelle Läsionen festgestellt, jedoch im MRI der HWS eine degenerative Schädigung der Bandscheibe im Segment C3/4 erkannt (vgl. E. 3.1. hiervor). Dass eine Rückenkontusion nach maximal sechs Wochen als abgeheilt gilt, stimmt zudem – wie die Beschwerdegegnerin im angefochtenen Einspracheentscheid vom 25. September 2024 zutreffend erkannt hat (VB 104 Ziff. 4 auf S. 5) – mit den vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) im "Reintegrationsleitfaden Unfall" veröffentlichten Angaben zur maximalen Behandlungsdauer nach einer Kontusion der Hals- bzw. Lendenwirbelsäule überein (S. 36 bzw. 46;