3.1.3. In seinem von der Beschwerdegegnerin einverlangten ärztlichen Zwischenbericht vom 26. März 2024 hielt der Hausarzt des Beschwerdeführers, Dr. med. C._____, zum gegenwärtigen Zustand eine "Beinlängendifferenz 4mm zugunsten rechts" fest, welche man mit Einlagen versuche zu behandeln. Zudem habe eine Injektion mit Xyloneural stattgefunden und nebst der medikamentösen Behandlung mit Antirheumatika (NSAR) finde eine Behandlung mittels Physiotherapie statt. Die voraussichtliche Dauer der Behandlung sei unklar, die Prognose jedoch gut. Der Beschwerdeführer -5-