Ein Kopfanprall habe nicht stattgefunden. Im Röntgen der LWS vom selbem Tag sei keine abgrenzbare ossäre Läsion feststellbar gewesen (VB 39 S. 2; vgl. zu letzterem VB 40 S. 2). 3.1.2. Ein am 9. Januar 2024 erstelltes MRI der LWS zeigte einen Normalbefund (VB 49). Ein am 6. Februar 2024 erstelltes MRI der HWS zeigte eine Bandscheibendegeneration im Segment C3/4 im Sinne einer leichten Osteochondrose und Retrospondylose mit leichter rechts mediolateraler Diskusextrusion ohne erkennbare Neuroaffektion. Es gab keinen Hinweis auf eine Myelopathie und keinen Nachweis einer C8-Wurzelirritation (VB 48).