2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Dezember 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Parteikosten gewährt und lic. iur. Franz Hollinger zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die im Zusammenhang mit dem Unfall vom 18. Dezember 2023 erbrachten Taggelder und Heilbehandlungsleistungen zu Recht mit Einspracheentscheid vom 25. September 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 104) per 30. Juni 2024 eingestellt hat.