3.2. Die leistungsherabsetzende Verfügung vom 4. Dezember 2023 basiert im Wesentlichen auf dem Bericht vom 11. August 2022 über die Abklärung an Ort und Stelle am 13. Juli 2022 (VB 84) und die Beurteilungen der RAD- Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 11. und 15. September 2023 (VB 99 f.). 3.2.1. Die zuständige Abklärungsperson gelangte im Bericht vom 11. August 2022 zusammenfassend zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin lediglich noch in den Bereichen "Essen" und "Fortbewegung" auf regelmässige und erhebliche Dritthilfe angewiesen sei. In den übrigen Bereichen sei eine Hilflosigkeit zu verneinen (VB 84 S. 8).