2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 4. Dezember 2023 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin über das Einstellungsdatum vom 1. Februar 2024 hinaus bis auf Weiteres eine Hilflosenentschädigung auf Basis einer Hilflosigkeit mittleren Grades zuzusprechen und auszuzahlen.