1.3. Im Rahmen des von Amtes wegen eingeleiteten Revisionsverfahrens tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen und führte in diesem Zusammenhang am 13. Juli 2022 nochmals eine Abklärung an Ort und Stelle durch (Abklärungsbericht vom 11. August 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des Abklärungsdienstes sowie der Ärztin des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) setzte sie mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 per 1. Februar 2024 die Hilflosenentschädigung von einer Hilflosigkeit mittleren Grades auf eine solche für eine Hilflosigkeit leichten Grades herab.