1.2. Mit Anmeldung vom 12. August 2019 beantragte die Beschwerdeführerin eine Hilflosenentschädigung der IV. Die Beschwerdegegnerin führte in der Folge entsprechende Abklärungen durch, insbesondere auch eine solche an Ort und Stelle, und sprach der Beschwerdeführerin gestützt auf deren Ergebnisse mit Verfügung vom 3. Januar 2020 gestützt auf eine Hilflosigkeit mittleren Grades ab 1. Oktober 2019 eine Hilflosenentschädigung zu.