dass die Beschwerden unfallbedingt, aber erst nach dem Ende der Ruhigstellungsphase aufgetreten seien, ist nicht nachvollziehbar, da gemäss Dr. med. E._____ eine unfallkausale (Teil-)Ruptur der Sehne unmittelbar beim fraglichen Ereignis respektable Schmerzen auslöst (VB 64 S. 3). Zudem wurde die Ruhigstellung nur für rund zwei Wochen verordnet. Am 17. Januar 2023 empfahlen die Ärzte des Universitätsspitals G._____ (US G._____), Klinik für Traumatologie bereits eine (belastungsfreie) Mobilisation (vgl. VB 19 S. 2).