_ ein, dass man sechs Monaten nach dem Unfall anhand eines MRI nicht mehr beurteilen könne, ob die Beschwerden unfallkausal seien. Trotzdem glaube er, dass die Schulterbeschwerden und auch der Einriss vom Unfallereignis herrühren könnten. Die Schulterschmerzen habe die Beschwerdeführerin erst verspürt, als sie den Arm nach der Ruhigstellungsphase wieder habe bewegen dürfen (VB 86). Bei seiner ersten Aussage handelt es sich um eine Mutmassung; dass die Beschwerden unfallbedingt, aber erst nach dem Ende der Ruhigstellungsphase aufgetreten seien, ist nicht nachvollziehbar, da gemäss Dr. med.