_ sind im Übrigen schon aufgrund des Umstands, dass dieser die Beschwerdegegnerin zweimal (in eigenem Namen) um Wiedererwägung ihres Entscheides betreffend Verweigerung von Leistungen im Zusammenhang mit den Schulterbeschwerden der Beschwerdeführerin ersuchte, Zweifel angebracht. So ist aufgrund der geschilderten Gegebenheiten davon auszugehen, dass sich Dr. med. C._____ in einem Umfang mit den Interessen der Beschwerdeführerin identifiziert, der über das normale Mass, welches bei einem behandelnden Arzt zu erwarten ist, hinausgeht.