Er räumte ein, dass eine Diskrepanz zwischen der ersten Angabe der Symptome erst im Mai 2023 und dem am 30. Dezember 2022 erfolgten Unfall bestehe und die MRI-Diagnostik deutlich verzögert stattgefunden habe (VB 85 S. 1 f.). Seiner Erklärung, die Beschwerdesymptomatik könne bei Rupturen insgesamt weniger eindrücklich sein als beispielsweise bei Frakturen (VB 85 S. 2), ist die nachvollziehbare Aussage von Dr. med. E._____ entgegenzuhalten, wonach längst aner- - 12 -