Damit legte Dr. med. E._____ schlüssig und nachvollziehbar dar, dass zwischen den – am 31. Mai 2023, mithin rund fünf Monate nach dem Unfall vom 30. Dezember 2022, erstmals dokumentierten – Beschwerden an der linken Schulter und dem Unfallereignis vom 30. Dezember 2022 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein natürlicher Kausalzusammenhang besteht. Die Beurteilungen der behandelnden Ärzte lassen auf nichts Gegenteiliges schliessen, begründeten diese ihre Einschätzungen, wonach die Schulterbeschwerden vom Unfall herrühren könnten bzw. würden, im Wesentlichen damit, dass die fragliche Symptomatik im Anschluss an das Unfallereignis aufgetreten sei.