les vom 30. Dezember 2022 darstelle. Zur Frage, ob der Unfall vom 30. Dezember 2022 zu einer vorübergehenden oder einer richtungsgebenden Verschlimmerung der unfallfremden Faktoren geführt habe, führte er aus, es würden keine brauchbaren Angaben vorliegen. Es sei davon auszugehen, dass anlässlich der letzten Kontrolle des linken Ellbogens mit unauffälligen Befunden im MRI vom 9. Mai 2023 von einem Endzustand der unfallkausalen Pathologie ausgegangen werden könne (VB 64 S. 1 ff.).