völliger Widerspruch mit einem undokumentierten Ereignis am 31. Mai 2023 vorliege. Zudem sei längst anerkannt, dass eine unfallkausale Ruptur oder Teilruptur unmittelbar beim fraglichen Ereignis respektable Schmerzen auslöse. Ausserdem hätten die bei der Operation vom 5. März 2024 durchgeführten Schritte klar einer sogenannten Gelenktoilette bei chronisch degenerativen Vorzuständen entsprochen und nicht einem morphologisch fassbaren, unfallkausalen Korrelat gegolten. Abschliessend kam er zum Schluss, dass die degenerative vorbestehende Pathologie der linken Schulter nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Folge des Unfal- - 11 -