Dennoch glaube er, dass die Schulterbeschwerden und auch der Einriss vom Unfallereignis herrührten, da es doch ein starkes initiales Trauma gewesen sei, das immerhin zu einer Fraktur am Ellbogen geführt habe. Laut Angabe der Beschwerdeführerin habe diese die Schulter wegen der initialen Ruhigstellung nicht bewegen können und vor allem wegen des Bruchs Ellenbogenschmerzen und nicht Schulterschmerzen gehabt. Erst "nach Freigabe der Beweglichkeit vom Ellenbogen" habe sie Schulterschmerzen verspürt. Für eine traumatische Genese des Sehnenrisses sprächen auch die Beschwerdefreiheit vor dem Unfall und das junge Alter.