5.16. Dr. med. H._____ führte in einem undatierten Schreiben an die damalige Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin ebenfalls auf Anfrage der ersteren aus, man erkenne eindeutige Unfallfolgen im MRI nur, wenn man diese zeitnah, also innerhalb von sechs Wochen nach dem Unfallereignis, sehen könne. Da das MRI erst sechs Monate später erfolgt sei, sei es schwierig zu sagen, ob der Einriss der Sehne vom Unfall herrühre oder schon degenerativer Natur sei. Hätte man im MRI innerhalb von sechs Wochen gesehen, dass eine Knochenstauchung oder ein frisches Hämatom benachbart zum Sehnenriss erkennbar gewesen wäre, wäre die Sachlage klar.