5.15. Dr. med. C._____, Universitätsklinik I._____, führte auf entsprechende Anfrage der damaligen Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin am 2. Juli 2024 aus, seiner Ansicht nach sei die Pathologie der Schulter durch den Unfall aggraviert worden. Eine AC-Gelenksarthropathie habe vermutlich vorbestanden und diese habe durch den Unfall sicherlich aggraviert. Die Partialrupturen des Supraspinatus/Infraspinatus sowie die SLAP-Läsion seien theoretisch auf den Unfall zurückzuführen. Die linksseitigen Schulterschmerzen seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall vom 30. Dezember 2022 zurückzuführen.