Aus den Akten gehe jedoch hervor, dass das Ereignis am 30. Dezember 2022 stattgefunden habe. Unmittelbar nach dem Ereignis liege nur ein "Rx-Bericht" des linken Ellbogens vor, jedoch weder ein Röntgen- noch ein MRI-Bericht der linken Schulter. Unmittelbar nach dem Ereignis vom 30. Dezember 2022 habe die Beschwerdeführerin auch keine Beschwerden in der linken Schulter gehabt. Bei einer allfälligen Aggravation der Beschwerden im Zusammenhang mit dem Sturzereignis wäre der status quo ante vel sine nach 4-6 Wochen erreicht gewesen (vgl. VB 51 S. 2).