5.3. Gemäss dem ambulanten Bericht des Universitätsspitals G._____ (US G._____), Klinik für Traumatologie, vom 17. Januar 2023 gab die Beschwerdeführerin, der anlässlich der zwei Wochen zuvor erfolgten Konsultation eine Ruhigstellung verordnet worden sei, einen regelrechten Verlauf mit weiterhin leichten Schmerzen am Ellbogen, die mit analgetischer Therapie erträglich seien, an. Eine klinische und radiologische Untersuchung erfolgte ausschliesslich betreffend den linken Ellbogen. Die zuständigen Ärzte befanden, dass die Ruhigstellung aufgehoben und mit einer belastungsfreien Mobilisation begonnen werden könne (VB 19 S. 2).