4. Im Einspracheentscheid vom 24. September 2024 (VB 92) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die auf den Akten basierende versicherungsmedizinische Beurteilung von Dr. med. E._____ vom 19. März 2024. Dieser führte aus, die Fraktur des Radiusköpfchens am linken Ellbogen sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Folge des Unfalls vom 30. Dezember 2022, irgendein Beschwerdebild von Seiten der degenerativen vorbestehenden Pathologie der linken Schulter jedoch sicher nicht. Es sei davon auszugehen, dass anlässlich der -5-