" 1. Die Verfügung der Allianz Suisse Versicherung vom 24.09.2024, betreffend Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis vom 30.12.22 und die Schulterbeschwerde und Verfügung 09.04.2024, sei aufzuheben, und der Anspruch der Beschwerdeführenden auf Anerkennung des Kausalzusammenhangen zwischen Unfall vom 30.12.22 und Schulterbeschwerden anzuerkennen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: