1.4. Mit Verfügung vom 9. April 2024 verneinte die Beschwerdegegnerin nach Einholung einer Stellungnahme ihres beratenden Arztes einen natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall vom 30. Dezember 2022 und den Schulterbeschwerden links und damit auch ihre diesbezügliche Leistungspflicht. 1.5. Am 6. Mai 2024 erhob die Beschwerdeführerin Einsprache gegen diese Verfügung. Gleichentags stellten Dr. med. C._____ und med. pract. D._____ erneut ein "Wiedererwägungsgesuch" und ersuchten die Beschwerdegegnerin um Übernahme der Kosten der Behandlung der linksseitigen Schulterbeschwerden. -3-