4.4. Darauf hinzuweisen ist schliesslich, dass über den im Zeitpunkt der Erhebung der vorliegend zu beurteilenden Beschwerde noch strittigen Zeitpunkt des Fallabschlusses durch die Unfallversicherung nach dem Unfall vom 19. Oktober 2020 mittlerweile letztinstanzlich entschieden wurde. Demnach erfolgten der Fallabschluss und die Einstellung der UV-Taggelder zu Recht per 1. März 2022 und der Beschwerdeführer hat seither Anspruch auf eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 20 % sowie eine Integritätsentschädigung von 5 % (vgl. VB 106.8; 126.7; 151 -7-