jeweils Ziff. 41-43 Baugewerbe/Bau) ist somit auf ein Jahreseinkommen von Fr. 85'109.45 abzustellen, was einem durchschnittlichen Tageseinkommen von Fr. 233.20 entspricht. Dies ergibt eine Grundentschädigung in der Höhe von Fr. 186.55 (80 % von Fr. 233.20; vgl. E. 2.1).