2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 18. September 2024 das Taggeld des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 2. September bis 1. Dezember 2024 zu Recht auf Fr. 156.00 festgesetzt hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 204).