ermittelte, welchen die Arbeitslosenversicherung bei der Festsetzung des dem Beschwerdeführer vorgängig ausgerichteten Arbeitslosentaggelds berücksichtigt hatte. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. September 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: