Daraufhin gewährte sie dem Beschwerdeführer mit Mitteilung vom 17. Mai 2023 die Kostenübernahme für Berufsberatungsgespräche und -analysen im Zeitraum vom 6. März bis 31. Mai 2023 und mit Mitteilung vom 23. Mai 2024 die Kostenübernahme für ein Coaching im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2024. Die Beschwerdegegnerin sprach dem Beschwerdeführer zudem mit Mitteilung vom 6. September 2024 eine vertiefte Abklärung im Rahmen der Berufsberatung im Zeitraum vom 2. September bis 1. Dezember 2024 zu und mit Verfügung vom 18. September 2024 ein Taggeld für diesen Zeitraum in der Höhe von Fr. 156.00, welches sie gestützt auf den versicherten Verdienst