1. 1.1. Der 1982 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 25. September 2013 aufgrund seit Juni 2013 bestehender Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte dem Beschwerdeführer Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung und sprach ihm mit Verfügung vom 26. Januar 2017 mit Wirkung ab 1. Juni 2014 eine bis 30. November 2014 befristete Viertelsrente sowie eine Viertels-Kinderrente zu.