6.3. 6.3.1. Der Beschwerdeführer macht hinsichtlich des Valideneinkommens geltend, es sei auf das effektiv erzielte Einkommen als Selbständigerwerbender und nicht auf die LSE-Tabellen abzustellen. Er habe im Jahr 2019 bis zum 10. September 2019 ein Einkommen von Fr. 94'583.00 erzielt. Hochgerechnet auf 12 Monate resultiere demnach ein Valideneinkommen von Fr. 136'995.20. Nominallohnindexiert auf das Jahr 2020 ergebe sich ein Valideneinkommen von Fr. 138'091.00 (vgl. Beschwerde S. 11 ff.).