6.2. Die Beschwerdegegnerin legte der Berechnung des Invaliditätsgrades gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Ziff. 43 Baugewerbe, Kompetenzniveau 2, Männer, ein Valideneinkommen von Fr. 75'170.00 zugrunde. Das Invalideneinkommen setzte sie anhand der LSE 2020, Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, und unter Berücksichtigung eines leidensbedingten Abzugs von 10 % auf Fr. 59'233.00 fest. Gestützt auf diese Vergleichseinkommen errechnete sie per September 2020 einen Invaliditätsgrad von 21 %.