Schliesslich bemängelt der Beschwerdeführer, dass sich der orthopädische Gutachter zum Thoracic-Outlet-Syndrome geäussert habe, wozu er als Orthopäde nicht befähigt sei (vgl. Beschwerde S. 10 f.). Hierzu ist festzuhalten, dass sich der orthopädische Gutachter insbesondere zur Einschätzung des behandelnden Rheumatologen geäussert hatte, welcher die Verdachtsdiagnose eines Thoracic-Outlet-Syndromes mit Bericht vom 16. Dezember 2020 (vgl. VB 46 S. 4 f.) erstmals gestellt hatte. Diesbezüglich legte der orthopädische Gutachter nachvollziehbar dar, dass sich diese Diagnose auf orthopädischem Fachgebiet nicht erklären lasse (VB 127 S. 5 f.).