5. 5.1. 5.1.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, der internistische Gutachter gehe nicht näher auf die im Jahr 2021 gefundenen Rupturen der Leber und die Zysten an beiden Nieren ein. Er führe diese nicht einmal als Diagnosen an. Es sei daher unklar, wie und ob sich diese Diagnosen auf die Arbeitsfähigkeit auswirkten (Beschwerde S. 8).