1.2. In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) dem orthopädischen ZIMB-Gutachter Ergänzungsfragen, welche dieser am 14. Februar 2024 beantwortete. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 16. September 2024 wiederum ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 16. September 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 16. September 2024 aufzuheben.