1. 1.1. Der 1964 geborene, zuletzt als selbstständigerwerbender Isolierspengler tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund von Beschwerden in Armen und Händen am 24. Februar 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach verschiedenen Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG, Schwyz [ZIMB], vom 6. April 2022). Mit Verfügung vom 6. Juli 2022 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers ab.