betreuung ohne einen Treppenlift erfüllen könnte. So muss er die Prothese gemäss Bericht vom 26. Juni 2024 von Dr. med. B._____ nach einem Arbeitstag ablegen und kann diese dann aufgrund der Schwellung des Beinstumpfes (bis am folgenden Morgen) nicht mehr anlegen (vgl. VB 149 S. 6). Auf Nachfrage der Beschwerdegegnerin gab die SAHB sodann an, dass die Prothese von "morgens bis abends" getragen werden könne (VB 131). Folglich ist auch unklar, ob dem Beschwerdeführer das Tragen der Prothese nach einem Arbeitstag zwecks Überwindung der Treppen zu Hause – wie dies von der Beschwerdegegnerin angenommen wird – überhaupt zumutbar ist.