3.2.3. In seiner Stellungnahme vom 17. Juli 2024 führte der Orthopädist des Beschwerdeführers aus, dieser sei als Rehatechniker körperlich stark gefordert. Die tägliche Belastung durch das ständige Tragen der Prothese führe zu einer erheblichen Ermüdung, insbesondere am Ende eines langen Arbeitstages. Auch wenn der Beschwerdeführer die Prothese gut nutzen könne, bestehe ein erhöhtes Risiko für Überlastung und daraus resultierende Verletzungen. Ein Treppenlift würde dieses Risiko erheblich reduzieren, weil der Beschwerdeführer damit im Rollstuhl sicher und schonend die Stockwerke wechseln könnte.