Es komme allerdings zu belastungsabhängigen Stumpfbeschwerden, welche es ihm nur erlauben würden, drei Tage zu arbeiten. Wenn der Beschwerdeführer nicht arbeite, sei er in der Regel im Rollstuhl unterwegs. Er – Dr. med. B._____ – könne bestätigen, dass einerseits die klinischen Befunde zu den anamnestischen Angaben des Beschwerdeführers passen würden und andererseits "die Geschichte" des Beschwerdeführers nicht unüblich sei. Eine optimale und maximale Belastbarkeit des Amputationsstumpfes würden leider weniger Patienten erreichen, als sie (die Ärzte) sich dies wünschen würden (VB 149 S. 6).