Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um Kostengutsprache für einen Treppenlift mit Verfügung -3- vom 18. September 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 156) zu Recht abgewiesen hat.