In Zusammenhang mit dem Umzug mit seiner Familie in ein neu gebautes Einfamilienhaus ersuchte der Beschwerdeführer am 23. März 2023 um Kostenübernahme für den Einbau eines Treppenlifts in der Höhe von Fr. 41'787.60. Daraufhin holte die Beschwerdegegnerin eine fachtechnische Beurteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Gesuch um Kostengutsprache für einen Treppenlift mit Verfügung vom 18. September 2024 ab.