Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilfsmittel (Verfügung vom 18. September 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Dem 1981 geborenen Beschwerdeführer wurde infolge einer im Juli 2011 erlittenen Beinverletzung mit durch einen Infekt kompliziertem Heilverlauf im Jahre 2016 der linke Oberschenkel amputiert, weswegen er seit 2021 verschiedene Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bezieht respektive bezog. Mit Verfügung vom 24. August 2022 erteilte die Beschwerdegegnerin ihm Kostengutsprache für die Abgabe eines elektronischen Kniegelenks in Höhe von Fr. 36'102.65.