Zusammenfassend setzt sich der kurze Bericht der RAD-Ärztin mit den bei den Akten befindlichen Arztberichten sowie dem Schulbericht nicht bzw. ungenügend auseinander und der von ihr gezogene Schluss, wonach keine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt, ist nicht nachvollziehbar. Es bestehen demnach mehr als nur geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit ihres Berichts. Dementsprechend liegen durchaus Hinweise auf eine Autismus-Spektrum-Störung vor, und der medizinische Sachverhalt erweist sich als offensichtlich ungenügend abgeklärt.