6. Im Schulbericht vom 21. März 2024 wurde festgehalten, es lasse sich aufgrund der fachlichen Kompetenzen, der Auffassungsgabe und der Verarbeitung von neuem Schulstoff allgemein auf eine kognitive Leistung des Beschwerdeführers im Normalbereich schliessen. Beim selbständigen Arbeiten weise er meistens nur eine geringe Konzentrationsspanne auf. Oft müsse eine Lehr- oder Assistenzperson daneben sein, die ihn auffordere, mit einem Auftrag anzufangen oder dranzubleiben.