Dem Bericht vom 29. März 2023 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer Auffälligkeiten im Bereich der verbalen Kommunikation, der gegenseitigen Beziehungen, Verhaltensmuster und Interessen aufweise, die typisch für Autismus-Spektrum-Störungen seien. Gleichzeitig würden sich hyperkinetische Störungen zeigen, die das soziale Funktionieren beeinträchtigen und eine Therapie und Unterstützung durch einen unterstützenden Lehrer erfordern würden (VB 35 S. 3).