5.4. Den drei polnischen Arztberichten vom 16. Juli 2022, 29. März 2023 sowie 30. März 2023 (VB 35 S. 3 ff.) ist zu entnehmen, dass unter anderem das Asperger-Syndrom F.84.5 und eine Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.0 diagnostiziert wurden. In der diagnostischen Stellungnahme vom 16. Juli 2022 wurde ausgeführt, dass zur Stellung der Diagnose (auch) eine ADOS-2-Untersuchung durchgeführt worden sei. Der Beschwerdeführer weise eine Autismus-Spektrum- Störung ohne geistige Entwicklungsstörungen mit leichter oder keiner funktionellen Sprachbeeinträchtigung nach ICD-10 F84.5 bzw. ICD-11 6A02.0 auf (VB 35 S. 4 f.).