5.3. Frau D._____, M. Sc. Kinder- und Jugendpsychologin FSP, wurde von der Beschwerdegegnerin um einen Psychotherapiebericht gebeten (VB 29) und führte in ihrer Antwort vom 1. August 2024 aus, der Beschwerdeführer komme seit Dezember 2023 nicht mehr zu ihr und da sie nur psychologische Beratung/Begleitung geleistet habe, könne sie leider keinen -6- psychotherapeutischen Bericht erstellen. Sie sei noch nicht von der Grundversicherung anerkannt (VB 32).