Er gehe ziellos im Raum hin und her, sei auf das Handy fixiert und könne so auch etwas beruhigt werden. Die Hirnnerven seien aufgrund der ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten mit Malkooperation nicht klar beurteilbar. Die Verhaltensauffälligkeiten während der Untersuchung würden sehr gut zur aktenanamnestisch vorliegenden Autismus-Spektrum-Störung passen. Diesbezüglich sei eine intensive Begleitung durch die Kinder- und Jugendpsychologin D._____ dringend indiziert. Bei dieser würde bereits jetzt 1x wöchentlich eine Gestaltungstherapie stattfinden (VB 11 S. 2 f.).