aus, in Polen sei im Juli 2022 das Asperger-Syndrom mit begleitenden hyperkinetischen Störungen diagnostiziert worden. Damals sei offenbar ein ADOS-2 durchgeführt worden, der ADI-R sowie eine Abklärung der kognitiven Fähigkeiten seien jedoch nicht durchgeführt worden, womit die entsprechende Autis- mus-Abklärung gemäss den schweizerischen Richtlinien unvollständig sei. Zudem sei aufgrund des Schulberichts (im Vordergrund scheine oppositionelles und aggressives Verhalten zu stehen) die Diagnose nicht nachvollziehbar. Der Antrag müsse aus diesen Gründen abgelehnt werden. Der Vollständigkeit halber solle aber vorgängig bei Frau D._____, M. Sc.