2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 17. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss deren Aufhebung sowie die Rückweisung der Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer Abklärungen und zur Neuverfügung. -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: